Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Verträge), die zwischen („VERKÄUFERIN“) und Ihnen („KUNDE / KUNDIN“) über die Website/s der VERKÄUFERIN („ONLINESHOP/S“) oder physisch abgeschlossen werden. Diese AGB und allfällige weitere Bestimmungen, die dem KUNDEN /der KUNDIN vorgelegt werden (insbesondere Datenschutzerklärung, Garantiebestimmungen, regionenspezifische Regeln) sind integrale Bestandteile des VERTRAGES zwischen der VERKÄUFERIN und dem KUNDEN / der KUNDIN
1. DEFINITIONEN
1.1 Die in dieser Ziffer 1 zitierten und definierten Begriffe haben immer dann, wenn sie in diesen AGB – gleich ob im Singular oder Plural – in KAPITÄLCHEN verwendet werden, die nachstehende Bedeutung:
«AGB» | bezeichnet dieses Dokument. | |
«FAHRZEUG» | ein Automobil («Microlino»). | |
«KONSUMENT/IN» | ist der KUNDE / die KUNDIN , sofern das Gesetz dies so bestimmt, d.h. insbesondere wenn er/sie als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die ausserhalb seiner/ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. | |
«LIEFERZEIT» | ist die, insbesondere im ONLINESHOP, angegebene voraussichtliche Lieferzeit für den VERTRAGESGEGENSTAND. | |
«ONLINESHOP» | bezeichnet die Websites der VERKÄUFERIN, soweit deren Inhalte der Vorbereitung, dem Abschluss und der Abwicklung von Kauf- und Werklieferungsverträgen dienen | |
«VERFÜGBARKEIT» | bezeichnet die Tatsache, dass der VERTRAGEGENSTAND von der VERKÄUFERIN zu den von ihr mit ihrem Lieferanten ursprünglich vereinbarten Bedingungen erhältlich ist. | |
«VERTRAG» | ist die Vereinbarung zwischen der VERKÄUFERIN und dem KUNDEN / der KUNDIN, deren integraler Bestandteil diese AGB sind. | |
«VERTRAGSGEGENSTAND» | ist/sind die Waren, die der KUNDE / die KUNDIN von der VERKÄUFERIN erwirbt und/oder herstellen lässt. |
2. ANGEBOT
2.1 Das Angebot von Produkten richtet sich an KUNDINNEN und KUNDEN mit Wohn- oder Firmensitz in einem auf der Website freigegebenen Land. Lieferungen erfolgen ausschliesslich in diese Länder
3. VERTRAGSGEGENSTAND
3.1 Die VERKÄUFERIN verkauft dem der KUNDIN / dem KUNDEN den oder die VERTRAGSGEGENSTÄNDE. Teilweise stellt sie diese/n zunächst nach der Spezifikation der KUNDIN / des KUNDEN her oder lässt sie herstellen
4. KUNDENKONTO
4.1 Der KUNDE / die KUNDIN kann zur Bestellung bei der VERKÄUFERIN ein Kundenkonto im Onlineshop eröffnen. Der KUNDE / die KUNDIN ist verpflichtet, die entsprechenden Zugangsdaten geheim zu halten.
5. ANZAHLUNG UND KONFIGURATIONSÄNDERUNGEN
5.1 Der KUNDE/ die KUNDIN kann ein Fahrzeug gegen eine Anzahlung von CHF 250.- bestellen. Die Anzahlung wird später vom Fahrzeugkaufpreis abgezogen.
5.2 Der KUNDE kann bei FAHRZEUGEN die Konfiguration nach der Bestellung möglicherweise während einer auf der Website bezeichneten Frist konstenlos anpassen.
6. ZUSTANDEKOMMEN UND ABWICKLUNG DES VERTRAGES
6.1 Die Darstellung der FAHRZEUGE im ONLINESHOP gilt als Angebot. Die Bestellung des KUNDEN /der KUNDIN im ONLINESHOP gilt als Akzept
6.2 Ausserhalb des ONLINESHOPS kommt durch Austausch von Offerte und Akzept, in der Regel schriftlich, zustande.
6.3 Der Akzept ist vorbehältlich einer Stornierung gemäss Ziff. 6.5 verbindlich
6.4 Der KUNDE / die KUNDIN erhält nach interner Überprüfung der Bestellung die Aufforderung, die Fahrzeugkonfiguration definitiv zu bestätigen und die Bestellung zu finalisieren. Änderungen der Fahrzeugkonfiguration nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 5.2 können sich jedoch auf die Lieferzeit auswirken.
6.5 Bis zur Finalisierung der Bestellung kann die Bestellung durch den KUNDEN /die KUNDIN storniert werden. In diesem Fall werden CHF 250 der gemäss Ziff. 5.1 geleisteten Anzahlung als Umtriebsentschädigung einbehalten. Die Umtriebsentschädigung ist eine Entschädigung für die im Zusammenhang mit der individuellen Konfiguration des Fahrzeuges und dessen Bestellung oder Reservation zusammenhängenden Dienstleistungen und Aufwendungen des Lieferanten. Es ist festzuhalten, dass die Umtriebsentschädigung nicht erhoben wird, wenn es zum Abschluss des Kaufvertrages durch den Kunden oder eine von ihm ausgewählte Leasinggesellschaft kommt. Bei einem späteren Vertragsrücktritt werden dem Kunden die bisher entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
6.6 Wenige Wochen vor Produktion des FAHRZEUGES stellt die VERKÄUFERIN dem KUNDEN/ der KUNDIN Rechnung. Die Rechnung ist innert 14 Tagen zur Zahlung fällig.
6.7 Im Falle einer Leasingfinanzierung, kommt der Vertrag mit Abschluss des Leasingvertrags zustande. Der Kunde hat hierbei während 14 Tagen nach Abschluss das Recht vom Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht). Es gelten die Allgemeinen Leasingbestimmungen des Leasinggebers.
7. MERKMALE VON FAHRZEUGEN
7.1 Bei FAHRZEUGEN ist der VERTRAGSGEGENSTAND in der Fahrzeugkonfiguration beschrieben. Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem der in der Fahrzeugkonfiguration beschriebenen FAHRZEUGbezüglich Form, Farbton oder Lieferumfang bleiben vorbehalten. Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Annäherungswerte dar.
Die Angaben zur Reichweite und Stromverbrauch von FAHRZEUGEN entsprechen den in der Typengenehmigung erhobenen Daten zum Zeitpunkt der definitiven Bestätigung der Fahrzeugkonfiguration durch den KUNDEN. Aus technischen Gründen und aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des FAHRZEUGES davon abweichen.
8. ERFÜLLUNG UND GEFAHRTRAGUNG
8.1 Bei FAHRZEUGEN informiert die Verkäuferin den Kunden / die Kundin über den erwarteten Abholtermin. Sofern möglich und gewünscht, erhält der KUNDE / die KUNDIN das Angebot, zusätzlich eine kostenpflichtige Lieferung zu buchen. Andere VERTRAGSGEGENSTÄNDE werden versandt.
8.2 Die VERKÄUFERIN ist für den Transport bis zum Abholort oder die Aufgabe zum Transport in die auf ihrer Website freigegeben Länder verantwortlich; sie hat den VERTRAG mit der Aufgabe des VERTRAGSGEGENSTANDES zum Versand oder mit der direkten Übergabe des VERTRAGSGEGENSTANDES an den KUNDEN / die KUNDIN erfüllt.
8.3 Der KUNDE / die KUNDIN trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des VERTRAGSGEGENSTANDS ab dem Zeitpunkt, an dem dieser dem Transportunternehmen übergeben wird («FOB»-Versandort). FAHRZEUGE sind während des Transports gegen Beschädigung und Verlust versichert, sofern der KUNDE den Transport nicht selber organisiert.
9. FAHRZEUGVERSICHERUNG
9.1 Der KUNDE / die KUNDIN hat bei FAHRZEUGEN die Möglichkeit, eine durch die VERKÄUFERIN vermittelte Fahrzeugversicherung abzuschliessen oder selber für eine Versicherung und deren Nachweis für die Einlösung des FAHRZEUGS zu sorgen.
9.2 Im ersteren Fall gelten die Bestimmungen der Versicherung für den Vertrag zwischen der Versicherung und dem KUNDEN / der KUNDIN.
9.3 Die VERKÄUFERIN löst auf Wunsch des KUNDEN das FAHRZEUG für den KUNDEN ein, sofern rechtzeitig ein Versicherungsnachweis vorliegt.
10. LIEFERZEIT
10.1 Die VERKÄUFERIN legt grossen Wert darauf, VERFÜGBARKEITEN und LIEFERZEITEN aktuell und genau anzugeben. Dennoch kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur VERFÜGBARKEIT, LIEFERZEIT und ABHOLTERMIN sind daher ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
10.2 Die KUNDIN / der KUNDE kann aus Überschreitungen der LIEFERZEIT und/oder verschobenen Abholterminen keine Ansprüche ableiten, sofern sie nicht ausdrücklich in diesem VERTRAG geregelt sind.
11. RÜCKTRITT DER VERKÄUFERIN
11.1 Die VERKÄUFERIN hat das jederzeitige Recht, sich aus sachlichen wirtschaftlichen Gründen (wie Nichtverfügbarkeit der Leistung, Lieferschwierigkeiten oder Preissteigerungen von Lieferanten, betriebliche Gründe etc.) gegen unverzügliche Rückerstattung aller von der KUNDIN / vom KUNDEN bereits geleisteten Zahlungen vom VERTRAG zu lösen. Sie informiert die KUNDIN / den KUNDEN unverzüglich über ihren Rücktritt
12. ANNAHME
12.1 Der KUNDE / die KUNDIN ist verpflichtet, den VERTRAGSGEGENSTAND vom Transportunternehmen gemäss Ziff. 8.1 anzunehmen oder die Ware am vereinbarten Abholtermin an dem von der VERKÄUFERIN angegebenen Ort abzuholen.
12.2 Unterlässt der KUNDE / die KUNDIN die Annahme, unternimmt die VERKÄUFERIN einen zweiten Zustellversuch bzw. vereinbart einen neuen Abholtermin. Ist die Zustellung bzw. Abholung erneut erfolglos, kann die VERKÄUFERIN entweder innert einer angemessenen Frist den Rücktritt vom VERTRAG erklären und die bereits geleisteten Zahlungen des KUNDEN / der KUNDIN zurückerstatten oder weiterhin die Bezahlung des Kaufpreises verlangen.
12.3 Transportkosten für Retouren oder weitere Zustellversuche gehen zulasten des KUNDEN / der KUNDIN.
13. EIGENTÜMSÜBERGANG
13.1 Der VERTRAGSGEGENSTAND bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VERKÄUFERIN.
13.2 Kommt die KUNDIN / der KUNDE mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die VERKÄUFERNI berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten der KUNDIN / des KUNDEN im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
14. KAUFPREIS UND BEZAHLUNG
14.1 Der KUNDE / die KUNDIN ist verpflichtet zur Leistung der Anzahlung, des bei der der Finalisierung der Bestellung ersichtlichen Kaufpreises sowie der ggf. ausgewiesenen Bearbeitungsgebühren, Lieferkosten, der Kosten einer später vereinbarten Lieferung, sowie weiterer Steuern oder Gebühren.
14.2 Die Preise für FAHRZEUGE bleiben bis zur Finalisierung der Bestellung frei. Vorbehalten bleiben Verkäufe von FAHRZEUGEN mit einer Lieferfrist von unter vier Monaten ab Vertragsschluss.
14.3 Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
14.4 Zahlungen sind mit den angebotenen Zahlungsmethoden zu leisten. Dem KUNDEN / der KUNDIN können Gebühren für die verwendeten Zahlungsmittel auferlegt werden.
14.5 Ist der KUNDE / die KUNDIN mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % und ggf. Schadenersatz zu bezahlen. Die VERKÄUFERIN kann nach einer erfolglosen ersten Mahnung des KUNDEN / der KUNDIN zudem entweder auf Kosten des Kunden / der KUNDIN den Rücktritt vom VERTRAG erklären oder weiterhin die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Im Fall eines Rücktritts der VERKÄUFERIN wegen Verzugs des KUNDEN /der KUNDIN verfällt die Anzahlung des KUNDEN /der KUNDIN gemäss Ziff. 5.1. Der KUNDE / die KUNDIN haftet zudem für darüber hinaus gehende Schäden (positives oder negatives Vertragsinteresse der VERKÄUFERIN).
14.6 Die VERKÄUFERIN kann angemessene Mahngebühren in Rechnung stellen.
14.7 Die VERKÄUFERIN kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen oder Forderungen zu Inkassozwecken abtreten.
14.8 Sämtliche Kosten sind bis zur Auslieferung des KAUFGEGENSTANDS vollständig zu begleichen. Die VERKÄUFERIN ist nicht verpflichtet, dem KUNDEN / der KUNDIN den KAUFGEGENSTAND vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren Kosten zu übergeben.
15. GARANTIE
15.1 Hat die VERKÄUFERIN vertragswidrige Ware (ausser FAHRZEUGE) geliefert, so kann der KUNDE / die KUNDIN von der VERKÄUFERIN zunächst nur verlangen, dass sie die Vertragswidrigkeit nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung kostenlos behebt.
15.2 Bei FAHRZEUGEN erhält der KUNDE / die KUNDIN eine begrenzte Garantie gemäss den gesonderten Garantiebestimmungen, welche integraler Bestandteil des VERTRAGES sind. Soweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in zulässig, ist die Durchführung von Reparaturen oder der Austausch von neuen oder überholten Teilen für die gewährleistungspflichtigen Mängel die ausschliessliche Abhilfe der Neuwagengarantie oder einer gesetzlichen Gewährleistung. Wenn der KUNDE / die KUNDIN KONSUMENT ist, gehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte möglicherweise über diese Garantiebestimmungen hinaus.
15.3 Garantie- und Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe der Lieferung an das Transportunternehmen nach Ziff. 8.2.
15.4 Bei FAHRZEUGEN kann der KUNDE / die KUNDIN bis zum Ablauf der ordentlichen Garantie unter Umständen eine Garantieverlängerung abschliessen. Diese Verlängerung wird durch die VERKÄUFERIN von einer Drittanbieterin vermittelt. Es gelten deren Bedingungen.
16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
16.1 Vorbehältlich Ziff. 14 sowie anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird die Haftung der VERKÄUFERIN für Vertragswidrigkeiten der Lieferung und andere Vertragsverletzungen ausgeschlossen; die VERKÄUFERIN haftet damit ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben zudem die ausdrückliche Zusicherung oder das arglistige Verschweigen gewisser Eigenschaften des VERTRAGSGEGENSTANDES.
16.2 Ziff. 15.1 gilt auch für Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen der VERKÄUFERIN.
16.3 Diese Ziff. 15 lässt die Haftung für Tod oder Körperschäden sowie die Produkthaftung unberührt, sofern der KUNDE / die KUNDIN KONSUMENT/IN ist.
17. BEDIENUNGSANLEITUNG
17.1 Die KUNDIN / der KUNDE ist verpflichtet, die Bedienungsanleitung des FAHRZEUGES zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Bei Unklarheiten ist der Kundendienst der VERKÄUFERIN zu kontaktieren.
18. DATENSCHUTZ
18.1 Die Datenschutzerklärung der VERKÄUFERIN ist integraler Bestandteil dieses Vertrages.
19. ALLGEMEINE BESTIMMUNG
19.1 Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der definitiven Bestätigung der Konfiguration durch den KUNDEN / die KUNDIN geltende Version dieser AGB.
19.2 Frühere Vereinbarungen, mündliche Abmachungen, Verhandlungen oder Darstellungen werden durch diesen VERTRAG ersetzt. Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen und nicht ausdrücklich in diesem VERTRAG erwähnt werden, sind nicht bindend.
19.3 Die VERKÄUFERIN kann den VERTRAG an ein verbundenes Unternehmen abtreten.
19.4 Änderungen des VERTRAGES bedürfen in jedem Fall der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sein.
19.5 Dieser VERTRAG unterliegt schweizerischem Recht ohne Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) findet keine Anwendung. Ist der KUNDE / die KUNDIN KONSUMENT/IN, findet diese Bestimmung keine Anwendung.
19.6 Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG entstehen, unterliegen der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts am Sitz der Verkäuferin. Ist der KUNDE /die KUNDIN KONSUMENT/IN, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Version 21.11.2024