Microlino
Klein.Elektrisch. Diskriminiert.
In der Schweiz gibt es ein Gesetz, das Autohersteller belohnt, wenn sie Elektroautos verkaufen — sie dürfen diese in einen gemeinsamen CO₂-Pool einrechnen und so Strafzahlungen vermeiden. Der Microlino, obwohl er genauso elektrisch fährt und genauso Personen transportiert wie ein normales Elektroauto, ist von diesem System ausgeschlossen — einzig weil er weniger als 450 kg wiegt und damit in eine andere technische Fahrzeugkategorie fällt.
Diese Unterscheidung hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Das Ergebnis: Hersteller von grossen Elektroautos erhalten indirekte staatliche Förderung, Microlino nicht — obwohl der Microlino pro Kilometer weniger Energie verbraucht und weniger Ressourcen benötigt als jedes andere Elektroauto. (CEiiA New Mobility 2026)
Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Die Schweizer Verfassung verlangt Gleichbehandlung, freien Wettbewerb und sparsamen Energieverbrauch. Alle drei Grundsätze werden durch den heutigen Ausschluss verletzt.
Ende Februar 2026 haben wir beim Bundesamt für Energie eine anfechtbare Verfügung beantragt und erhalten. Darauf aufbauend haben wir am 8. Juni beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
DOWNLOAD «Gesuch um Erlass einer anfechtbaren Verfügung» an das Bundesamt für Energie (26. Februar 2026)
DOWNLOAD «Beschwerde Bundesverwaltungsgericht (8. Juni 2026)